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Donnerstag, 25. Januar 2007
Strafverfahren gegen Peter Hartz wegen Untreue als VW-Vorstand
Im Januar 2007 kam es im Strafverfahren wegen Untreue als VW-Vorstand in 44 Fällen zur Gerichtsverhandlung gegen Peter Hartz. Am 17. Januar 2007 gestand Hartz in der auf zwei Verhandlungstage angesetzten Gerichtsverhandlung alle 44 Anklagepunkte ein.
Der Gesamtschaden dieser Affäre betrug 2,6 Millionen Euro, wovon Hartz fast zwei Millionen Euro an den damaligen Chef des Betriebsrats Klaus Volkert gezahlt hatte.
Das Landgericht Braunschweig folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidiger und verhängte am 25. Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratschefs eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen a 1.600 € und einer Geamtsumme von insgesamt 576.000 €.
Im Rahmen der Strafzumessung wurde das volle Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Auf die Vernehmung einer Reihe von Zeugen konnte, aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses, verzichtet werden.
Das Strafverfahren wegen Untreue als VW-Vorstand in 44 Fällen war am 15. November 2006 gegen Peter Hartz in Braunschweig eröffnet worden.
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