Mittwoch, 25. November 2020

Weihnachten soll durch Lockdown gerettet werden


Der Teil-Lockdown wegen der hohen Corona-Infektionszahlen in Deutschland seit Anfang November hat noch nicht wie gewünscht gewirkt. Die Politik bessert jetzt nach. Vor allem, um das Weihnachtsfest zu retten.

Noch ist es nur ein Beschluss der Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer, aber es ist doch sehr wahrscheinlich, dass die meisten darin aufgelisteten Maßnahmen auch umgesetzt werden: Um den hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus entgegen zu treten, sollen die seit Anfang November bestehenden Kontaktbeschränkungen in Deutschland weiter bestehen und sogar verschärft werden.

Privat dürfen sich ab dem 1. Dezember dann nur noch fünf Angehörige zweier Haushalte treffen, bislang waren es zehn. Restaurants, Bars, Kinos und Fitness-Studios bleiben geschlossen. "Der vor uns liegende Winter wird uns allen noch viel abverlangen", hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zuletzt gesagt. Was das heißt, wird immer deutlicher. Am Mittwoch trifft sich die Kanzlerin erneut mit den Länderchefs, dann sollen die neuen Schritte beschlossen werden.

Ein Hauptgrund für die Verschärfungen ist die Sorge, dass die Zahlen auch über Weihnachten so hoch sein könnten, dass Feiern im Familienkreis kaum möglich wären. Das wollen die Politiker auf jeden Fall vermeiden, auch, weil sie fürchten, dass ansonsten das wichtigste Kapital in der Corona-Krise verloren geht: Die Einsicht der Menschen in die Notwendigkeit der Einschränkungen.

Weblink:

Corona-Lockdown: Aufatmen zu Weihnachten - www.dw.de

Mangelnde Beteiligung des Parlaments leider seit Jahren Praxis

Eine Beteiligung des Parlaments bei wichtigen Entscheidungen, welche den Namen auch verdient, findet seit Jahren in Deutschland nicht statt. Diese unter Frau Merkel perfektionierte Praxis setzt sich heute lediglich fort.

Zu erinnern ist an die Griechenland-Rrettung mittels Rettungsschirmen, als Parlamentarier auch nicht im Ansatz die Möglichkeit hatten, einen deutschen Text vor der Abstimmung ausreichend studieren zu können und auf Journalistenfragen ihre Ahnungslosigkeit offenbaren mussten. Zu erinnern ist auch an die Nichtbeteiligung des Parlament in der Flüchtlingskrise 2015.

In der Corona-Krise wird wieder ein Gesetz durch alle Instanzen gepeitscht. Wozu leisten wir uns eigentlich über 700 Abgeordnete, wenn Hinterzimmerpolitik das Leben in Deutschland bestimmt. Wo bleibt der Aufschrei der Presse?

Freitag, 20. November 2020

Bundestag und Bundesrat stimmen über Infektionsschutzgesetz ab


Vielfach wird gefordert, dass den Parlamenten mehr Mitsprache eingeräumt wird. Deshalb gibt es nun die Debatten und Abstimmungen, weil die gewählten ParlamentarierInnen ein Mitsprache- und ein legislatives Entscheidungsrecht haben. Genau das passiert bei dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das vom Parlament beschlossen wird.

„Zeitlich begrenzt und begründbar“ müssen die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz sein, das ist plausibel. Verfassungswidriger Aktionismus. Es ist nicht hilfreich, wenn Maßnahmen durch Gerichte wieder gekippt werden.

Daß das Infektionsschutzgesetz entsprechend geändert wird, ist ok. Das hätte in 2013 passieren müssen, nachdem dem Bundestag die Studie des RKI vorlag, die wesentliche Mängel bei einem Pandemieausbruch und konkrete Maßnahmen zu Beseitigung deutlich aufgezeigt hat. Warum aber lässt die Regierung einen Gesetzesvorschlag nicht von Fachleuten prüfen, bevor im Parlament darüber abgestimmt wird?

Bekanntlich wurden in Ministerien ganze Heerscharen von Beratern beschäftigt, um angeblich irgendetwas zu verbessern , im Finanzministerium haben Lobbyisten der Finanzindustrie Gesetzesvorlagen ausgebrütet, die nahezu ungeprüft übernommen und entsprechend vom Parlament beschlossen wurden. Nur für das Infektionsschutzgesetz wurden keine juristischen Experten gefunden, die es so ausarbeiten, daß sämtliche Ansprüche an Rechtsstaatlichkeit erfüllt sind.

Die GroKo lobt sich und ignoriert jegliche Bedenken gegen dieses im Eilverfahren durchzudrückende Gesetz. Ein Skandal sonders gleichen. Denn es ist ihnen völlig egal, dass der neue § 28a des Infektionsschutzgesetzes nach Ansicht aller Experten verfassungswidrig ist. Eine Bundesregierung, die die Grundrechte massiv einschränkt und ein Gesetz verabschiedet, dessen einzige Absicht es ist, die bisherige richterliche Kontrolle auszuhebeln, handelt ähnlich wie ihre Kollegen in Polen und Ungarn.

Parlamentarier fordern Mitsprache und das zu recht. In der Krise zeigt sich die Stärke und wohin man auch schaut, hört man Überforderung. Dies gilt auch für das Parlament.