Vielfach wird gefordert, dass den Parlamenten mehr Mitsprache eingeräumt wird. Deshalb gibt es nun die Debatten und Abstimmungen, weil die gewählten ParlamentarierInnen ein Mitsprache- und ein legislatives Entscheidungsrecht haben. Genau das passiert bei dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das vom Parlament beschlossen wird.
„Zeitlich begrenzt und begründbar“ müssen die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz sein, das ist plausibel. Verfassungswidriger Aktionismus. Es ist nicht hilfreich, wenn Maßnahmen durch Gerichte wieder gekippt werden.
Daß das Infektionsschutzgesetz entsprechend geändert wird, ist ok. Das hätte in 2013 passieren müssen, nachdem dem Bundestag die Studie des RKI vorlag, die wesentliche Mängel bei einem Pandemieausbruch und konkrete Maßnahmen zu Beseitigung deutlich aufgezeigt hat. Warum aber lässt die Regierung einen Gesetzesvorschlag nicht von Fachleuten prüfen, bevor im Parlament darüber abgestimmt wird?
Bekanntlich wurden in Ministerien ganze Heerscharen von Beratern beschäftigt, um angeblich irgendetwas zu verbessern , im Finanzministerium haben Lobbyisten der Finanzindustrie Gesetzesvorlagen ausgebrütet, die nahezu ungeprüft übernommen und entsprechend vom Parlament beschlossen wurden. Nur für das Infektionsschutzgesetz wurden keine juristischen Experten gefunden, die es so ausarbeiten, daß sämtliche Ansprüche an Rechtsstaatlichkeit erfüllt sind.
Die GroKo lobt sich und ignoriert jegliche Bedenken gegen dieses im Eilverfahren durchzudrückende Gesetz. Ein Skandal sonders gleichen. Denn es ist ihnen völlig egal, dass der neue § 28a des Infektionsschutzgesetzes nach Ansicht aller Experten verfassungswidrig ist. Eine Bundesregierung, die die Grundrechte massiv einschränkt und ein Gesetz verabschiedet, dessen einzige Absicht es ist, die bisherige richterliche Kontrolle auszuhebeln, handelt ähnlich wie ihre Kollegen in Polen und Ungarn.
Parlamentarier fordern Mitsprache und das zu recht. In der Krise zeigt sich die Stärke und wohin man auch schaut, hört man Überforderung. Dies gilt auch für das Parlament.