Mittwoch, 25. November 2020

Parlamentarische Abstimmung von Corona-Maßnahmen


In der Corona-Krise ist das Land bisher durch Verordnungen regiert worden, die auf präsidialen Sitzungen der Ministerpräsidenten unter Führung und Einbindung der Bundekanzlerin getroffen wurden. Nun hat das Parlament die Änderung des bestehenden Infektionsschutzgesetzes zu entscheiden. Im Parlament werden in der Corona-Krise Entscheidungen wieder demokratisch durch parlamentarische Abstimmung getroffen.

Die von der Bundesregierung bislang gepflegte Praxis, dass die Corona-Politik – angefangen bei den gesetzlichen Regelungen bis hin zu den Verordnungen – von einem Gremium bestimmt wird, was in dieser Form in unserer Verfassung gar nicht vorgesehen ist. Es ist ein Zirkel, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder, der sich unabhängig, sozusagen wie eine im freien Raum schwebende Regierung, gesetzgeberisch betätigt. So etwas gibt es nach der Verfassung nicht. Seine Existenz verstößt gegen das Demokratieprinzip und ist auch mit dem Föderationsprinzip nicht vereinbar.

Die vorher getroffenen Corona-Maßnahmen sind nicht zur parlamentarischen Abstimmung gelangt. Das Problem ist doch augenscheinlich: Demokratie wird eingeschränkt und noch mehr Macht in die Hand weniger gegeben. Die ganzen Aktionen - ob sinnvoll oder nicht, darf jeder selbst entscheiden - zeigen aber doch aktuell leider nur die Unfähigkeit des Rechtsstaates und auch, daß oftmals die Judikative vor der Legislative "einknickt", obwohl massenhaft Grundrechte beschnitten werden.

Damit wird doch ein Grundpfeiler aller moderner Staaten ausgehöhlt: will der Staat eine Maßnahme erlassen, die in ein Grundrecht eingreift, so muss er in einem Verfahren der Rechtsstaatlichkeit eine mehrstufige Prüfung vornehmen. Erst hat er zu prüfen, ob die Maßnahme zur Erreichung des von ihm verfolgten Zwecks, der legitim sein muss, überhaupt geeignet ist. Daran scheiterten bereits einige der Rechtsverordnungen. Dann hat er zu prüfen, ob die Maßnahme erforderlich ist, das heißt, ob der Zweck nicht durch eine mildere Maßnahme ebenso erfüllt werden kann. Das versucht man nun durch das Gesetz so einfach wegzuwischen und zu zementieren.

Weihnachten soll durch Lockdown gerettet werden


Der Teil-Lockdown wegen der hohen Corona-Infektionszahlen in Deutschland seit Anfang November hat noch nicht wie gewünscht gewirkt. Die Politik bessert jetzt nach. Vor allem, um das Weihnachtsfest zu retten.

Noch ist es nur ein Beschluss der Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer, aber es ist doch sehr wahrscheinlich, dass die meisten darin aufgelisteten Maßnahmen auch umgesetzt werden: Um den hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus entgegen zu treten, sollen die seit Anfang November bestehenden Kontaktbeschränkungen in Deutschland weiter bestehen und sogar verschärft werden.

Privat dürfen sich ab dem 1. Dezember dann nur noch fünf Angehörige zweier Haushalte treffen, bislang waren es zehn. Restaurants, Bars, Kinos und Fitness-Studios bleiben geschlossen. "Der vor uns liegende Winter wird uns allen noch viel abverlangen", hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zuletzt gesagt. Was das heißt, wird immer deutlicher. Am Mittwoch trifft sich die Kanzlerin erneut mit den Länderchefs, dann sollen die neuen Schritte beschlossen werden.

Ein Hauptgrund für die Verschärfungen ist die Sorge, dass die Zahlen auch über Weihnachten so hoch sein könnten, dass Feiern im Familienkreis kaum möglich wären. Das wollen die Politiker auf jeden Fall vermeiden, auch, weil sie fürchten, dass ansonsten das wichtigste Kapital in der Corona-Krise verloren geht: Die Einsicht der Menschen in die Notwendigkeit der Einschränkungen.

Weblink:

Corona-Lockdown: Aufatmen zu Weihnachten - www.dw.de

Mangelnde Beteiligung des Parlaments leider seit Jahren Praxis

Eine Beteiligung des Parlaments bei wichtigen Entscheidungen, welche den Namen auch verdient, findet seit Jahren in Deutschland nicht statt. Diese unter Frau Merkel perfektionierte Praxis setzt sich heute lediglich fort.

Zu erinnern ist an die Griechenland-Rrettung mittels Rettungsschirmen, als Parlamentarier auch nicht im Ansatz die Möglichkeit hatten, einen deutschen Text vor der Abstimmung ausreichend studieren zu können und auf Journalistenfragen ihre Ahnungslosigkeit offenbaren mussten. Zu erinnern ist auch an die Nichtbeteiligung des Parlament in der Flüchtlingskrise 2015.

In der Corona-Krise wird wieder ein Gesetz durch alle Instanzen gepeitscht. Wozu leisten wir uns eigentlich über 700 Abgeordnete, wenn Hinterzimmerpolitik das Leben in Deutschland bestimmt. Wo bleibt der Aufschrei der Presse?