"L'etat c'est moi", soll der erst siebzehnjährige "Sonnenkönig" Ludwig XIV. geantwortet haben, als ihn der Präsident des französischen Parlaments am 13. April 1655 in einer Sitzung bat, auf die Interessen des Staates Rücksicht zu nehmen.
Dieser kurze Satz gibt das Regierungsprinzip absolutistischer Herrschaft treffend wieder und könnte genauso gut von dem amtierenden italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi stammen. Berlusconis barockes Gepräge versetzt viele Beobachter in die Zeit des Absolutismus zurück. Berlusconi nimmt den italienischen Staat über Gebühr für sich in Anspruch und seine Amtsführung ist ebenso barock wie die des französischen Sonnenkönigs.
Man stelle sich nun vor, der Präsident des italienischen Parlaments erböte sich in einer Sitzung, auf die Interessen des Staates in Italien Rücksicht zu nehmen. Auf diese Rücksicht zu nehmen, war noch nie die Stärke des Silvio Berlusconi. Der Medienmogul, der es mit der Gewaltenteilung nicht so genau nimmt, wäre ob solcher Erbietung nicht sonderlich erfreut.
Nun hat das italienische Verfassungsgericht dem Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi die Immunitöät aufgehoben. Der erste Diener seines Staates musste überrascht feststellen, dass das Gericht sich nicht so höfisch verhielt, wie er es erwartet hatte. Eines seiner wichtigsten Privilegien der Macht wurde entweiht. Dieser ist nun nach diesem Entscheid vor Strafverfolgung nicht mehr sicher.
Wenn es ein juristisches Mittel gegen diesen Entscheid geben würde, würde Berlusconi nicht zögern, dieses sofort in Anspruch nehmen. Spötter witzelten ja bereits, Berlusconi sei nur deshalb Ministerpräsident in Italien geworden, um im Amt vor Strafverfolgung sicher zu sein. Nun gerät aber aber seine absolutistische Herrschaft - allem Barock zum Trotz - allmählich ins Wanken. Bald könnte es für den sinnenfreudigen Herrscher Berlusconi schon sehr unbarock heissen: "L'eclat c'est moi".
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.