FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß ist in seinem Strafprozeß vor dem Münchner Landgericht mit »Fortuna« nicht im Bunde. Die Göttin der Justiz zeigte sich bei ihrem Urteil ihm gegnüber nicht sonderlich gnädig.
Uli Hoeneß ist von der deutschen Paralleljustiz wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt bzw.begnadigt worden. Das Landgericht München stufte seine Selbstanzeige als ungültig ein und befand ihn der Steuerhinterziehung für schuldig. Vorerst bleibt Hoeneß auf freiem Fuß. Sein Anwalt hat Revision angekündigt.
Drei Jahre und sechs Monate Haft für Uli Honeß - mit dem Urteil blieb das Münchner Landgericht II zwei Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Trotz seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung bleibt Hoeneß zunächst auf freiem Fuß. Das Landgericht hielt den bestehenden Haftbefehl zwar aufrecht. Dieser bleibt nach den Worten von Richter Rupert Heindl aber außer Vollzug gesetzt. Ins Gefängnis muss Hoeneß erst, wenn es ein rechtsgültiges Urteil gibt.
In den abschließenden Plädoyers ging es am Donnerstagvormittag um die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Die Staatsanwaltschaft plädierte wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung auf fünfeinhalb Jahre Haft. Die Selbstanzeige sei unvollständig gewesen und damit unwirksam, begründete Staatsanwalt Achim von Engel.
Selbst Verteidiger Hanns W. Feigen räumte "formale Mängel" ein, er gestand zu, dass es eine "knappe Verfehlung" bei der Erstellung und damit auch "bei der Wirkung" gegeben habe. "Die Situation war hektisch", erklärte er, "man hätte die Anzeige vollständig machen können."
Der Anwalt des FC-Bayern-Präsidenten hat Revison angekündigt. Nun wird ihm das Urteil in Schriftform zugestellt, und er hat vier Wochen Zeit, die Revision zu begründen.
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