Das Landgericht Regensburg hat den ehemaligen Psychiatriepatienten Mollath im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Für den Zeitraum seiner Unterbringung muss er entschädigt werden. Das ursprüngliche Urteil von 2006 ist damit aufgehoben.
Das Landgericht Regensburg hat Gustl Mollath in vollem Umfang freigesprochen. Für den Zeitraum der zwangsweisen Unterbringung in der Psychiatrie ist er zu entschädigen. Es ist für Gustl Mollath kein Freispruch erster Klasse. Das Gericht ist zumindest in einem Fall davon überzeugt, daß er seine Frau getreten und geschlagen hat. Der Vorwurf, daß er seine Frau geschlagen, getreten und gebissen hat, bleibt als Makel an ihm haften.
Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 schwer körperlich misshandelt hat. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, begründete die Regensburger Kammer ihr Urteil. Deshalb sei der 57-Jährige nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" beim Vorwurf der Körperverletzung freizusprechen.
Das Gericht sprach Mollath außerdem wegen der Anklagepunkte der Freiheitsberaubung und des Zerstechens dutzender Autoreifen frei. Hier sei es nicht möglich gewesen, einen Tatnachweis zu führen. Darüber hinaus entschieden die Richter, dass Mollath für seine mehr als sieben Jahre dauernde Unterbringung in der Psychiatrie eine Entschädigung zustehe. Die Kosten für das Wiederaufnahmeverfahren trägt die Staatskasse.
Mollath selbst hatte sich heute einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld erhofft. Die Staatsanwaltschaft aber sieht ihn der Körperverletzung und Sachbeschädigung überführt. Das Landgericht Regensburg ist davon überzeugt, dass Gustl Mollath seine Frau geschlagen hat. Doch, so der Richter: Der Nachweis fehlt. Eben so offen bleibt für das Gericht, ob Mollath damals schuldfähig war.
Weblink:
»Die Affäre Mollath: Der Mann, der zu viel wusste« von Uwe Ritzer, Olaf Przybilla
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