Der Terroranschlag von Paris hat eine Debatte über Satire als Mittel des politischen Diskurs ausgelöst. Kurt Tucholsky, dessen Geburt sich zum 125. Mal jährte, hatte 1919 einen klaren Standpunkt zur Satire: "Satire darf alles". Seine Haltung zur Welt könnte aktueller kaum sein.
Doch dieser Standpunkt Tucholskys ist heute nicht mehr pauschal gültig. Angesichts der Attenate von Paris auf die Satire-Zeitschrift "Charlie Hebo" darf man hinzufügen: "Satire darf nicht alles! - Satire darf freilich Kritik üben. Nach Schiller stellt die Satire die mangelbehaftete Wirklichkeit einem Ideal gegenüber. Aber darf Satire alles - oder kann sie auch zu weit gehen?
Die Satire ist als eine Kunstform der Übertreibung, Verspottung und Kritik gesellschaftlicher Ereignisse oder Personen durch die Kunstfreiheit, beziehungsweise die Pressefreiheit geschützt. Dieser Freiheit steht das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen gegenüber, das heißt: die Wahrung ihrer Würde.
Zu scharfe Satire macht soch angreifbar und wird selber zur Zielscheibe. Die Grenzen der Satire sind dort erreicht, wo andere Menschen offen beleidigt oder diskriminiert werden. Diskriminierender Spott oder Verächtlichungsmachung sollte nicht das Anliegen der Satire sein. Dort wo der Spott auf Kosten anderer betrieben wird, läuft Satire Gefahr, beleidigend zu wirken.
Auch ist Satire-Freiheit nicht gleichzusetzen mit Presse- und Meinungsfreiheit. Satire wandelt auf dem schmalen Grat zwischen Kunstfreiheit und Menschenwürde. Dort, wo Satire persönliche oder soziale Diskriminierung übt, ist die Grenze der Meinungsfreiheit offensichtlich überschritten.
Blog-Artikel:
Satire ist Aufklärung oder nichts wert`- http://peterzwey.blog.de
Weblink:
Kurt Tucholsky zum 125. Geburtstag - Literatenwelt-Blog - http://literatenwelt.blog.de
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AntwortenLöschenDieser Tage liest und hört man sehr viel dummes Zeugs zu dem Thema. Du stellst einen der wenigen Beiträge in dieser Diskussion, der sich endlich einmal kühlen Kopfes des Themas widmet.
Wenn nämlich Satire angeblich alles darf, dann sind allen erdenklichen Beleidigungen und Herabwürdigungen Tür und Tor geöffnet. Mit dem Totschlagargument "Meinungsfreiheit", "künstlerische Freiheit" und "Pressefreiheit" darf ich auch Behinderte unausgesetzt mit verletzender Häme übergießen - eines meiner "Rechte" träfe ja immer!
Satire darf immer DANN alles, wenn sie eine Plattform an gesellschaftlichem Konsens und weltanschaulichen "Grundwerten" akzeptiert, und dazu gehört nunmal das Recht jedes Einzelnen, weder wegen seiner Hautfarbe, seines Glaubens noch seiner politischen Ausrichtung angegriffen werden zu dürfen.
"Satire darf alles " ist die Verteidigung des Rechts , sich mit wehrfähigen , mächtigen Organisationen anlegen zu dürfen wie eben Glaubensgemeinschaften.
AntwortenLöschenSie hat Grenzen bei Volksverhetzung und der Bloßstellung einzelner Personen , aber die einzelne Person hat kein Recht , für ihren Glauben oder ihr anderweitig begründetes Weltbild einen Sonderschutz zu verlangen , das wäre umgekehrt ein egoistischer Mißbrauch der Grenzen , die Satire haben kann .
Von einem Angriff - und sei er noch so geschmacklos - auf Religion läßt sich keinesfalls ein Angriff auf eine einzelne Person herleiten.