Ende Juli war bekannt geworden, dass die Bundesanwaltschaft ein
Ermittlungsverfahren gegen Journalisten von Netzpolitik.org eingeleitet
hat. Der Generalbundesanwalt sah bei Gründer Markus Beckedahl und Autor
André Meister einen Verdacht auf Landesverrat, weil sie Pläne des
Bundesamts für Verfassungsschutz zum Ausbau der Internet-Überwachung
beschrieben und Auszüge vertraulicher Dokumente ins Netz gestellt
hatten. Daraufhin hatte Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen
Anfang Juli Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Zum Kern der Angelegenheit gehört auch die Frage, ob solche Dokumente geheim sein sollten, oder die Bevölkerung von den Plänen des BfV detailliert erfahren sollte, damit eine demokratische Meinungsbildung dazu möglich wird. Die Dokumente, die Netzpolitik.org veröffentlicht hat, und derentwegen ermittelt wird, sind nicht geheim.
Wenn der Justizminister monatelang zuschaute und nichts unternahm, als eine ihm untergeordnete Behörde „Landesverrat“ witterte, und der Innenminister von den Machenschaften des ihm unterstellten Verfassungsschutzes angeblich gar nichts erfuhr, stellt sich nur eine Frage: In welcher Republik leben wir?
Rechtspolitik verträgt keine aufgewühlte See; sie ist auf ruhiges Wasser angewiesen, sinnvollerweise solches mit gedanklicher Tiefe. Der vom Bundesminister für Justiz, Heiko Maas (SPD), aus dem Amt des Generalbundesanwalts entfernte Harald Range (FDP) war nicht ohne eigenes Kommunikations-Verschulden in die aufpeitschten Wellen geraten.
Schnell war Blut im Wasser, was bekanntlich die Haie rasend macht. Range wurde das erste Opfer. Er ging in dem Moment unter, als er seinem Dienstvorgesetzten, dem Bundesjustizminister Maas, öffentlich und provokativ vorhielt, dieser habe aus politischen Motiven ein Beweismittel aus dem Ermittlungsverfahren entfernen wollen.
Das Beweismittel, das dem Politiker Maas nicht behagte, stützte dem Vernehmen nach zumindest in einem Punkt den Anfangsverdacht der Bundesanwaltschaft bei ihren strafrechtlichen Ermittlungen gegen Unbekannt sowie zwei Internet-Journalisten. Der Anfangsverdacht - mehr ist es bis jetzt nicht und wird es wohl auch nicht werden - bezieht sich auf den Verdacht des Landesverrats (Paragraf 94 des Strafgesetzbuches, StG ).
Den Verdacht hatte der kraft Amtes aufs Geheimhalten erpichte Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, durch eine Strafanzeige in die Welt setzen lassen. Maaßens Anzeige steht nach Einschätzung von Kundigen wie der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht auf den kräftigsten Beinen; aber andererseits steht der Anzeige die Unschlüssigkeit nicht schon auf der Stirn geschrieben. So nahm die Arbeit der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zunächst ihren ruhigen juristischen Lauf.
Weblink:
Analyse: Recht braucht Gelassenheit - RP Online - www.rp-online.de
Zum Kern der Angelegenheit gehört auch die Frage, ob solche Dokumente geheim sein sollten, oder die Bevölkerung von den Plänen des BfV detailliert erfahren sollte, damit eine demokratische Meinungsbildung dazu möglich wird. Die Dokumente, die Netzpolitik.org veröffentlicht hat, und derentwegen ermittelt wird, sind nicht geheim.
Wenn der Justizminister monatelang zuschaute und nichts unternahm, als eine ihm untergeordnete Behörde „Landesverrat“ witterte, und der Innenminister von den Machenschaften des ihm unterstellten Verfassungsschutzes angeblich gar nichts erfuhr, stellt sich nur eine Frage: In welcher Republik leben wir?
Rechtspolitik verträgt keine aufgewühlte See; sie ist auf ruhiges Wasser angewiesen, sinnvollerweise solches mit gedanklicher Tiefe. Der vom Bundesminister für Justiz, Heiko Maas (SPD), aus dem Amt des Generalbundesanwalts entfernte Harald Range (FDP) war nicht ohne eigenes Kommunikations-Verschulden in die aufpeitschten Wellen geraten.
Schnell war Blut im Wasser, was bekanntlich die Haie rasend macht. Range wurde das erste Opfer. Er ging in dem Moment unter, als er seinem Dienstvorgesetzten, dem Bundesjustizminister Maas, öffentlich und provokativ vorhielt, dieser habe aus politischen Motiven ein Beweismittel aus dem Ermittlungsverfahren entfernen wollen.
Das Beweismittel, das dem Politiker Maas nicht behagte, stützte dem Vernehmen nach zumindest in einem Punkt den Anfangsverdacht der Bundesanwaltschaft bei ihren strafrechtlichen Ermittlungen gegen Unbekannt sowie zwei Internet-Journalisten. Der Anfangsverdacht - mehr ist es bis jetzt nicht und wird es wohl auch nicht werden - bezieht sich auf den Verdacht des Landesverrats (Paragraf 94 des Strafgesetzbuches, StG ).
Den Verdacht hatte der kraft Amtes aufs Geheimhalten erpichte Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, durch eine Strafanzeige in die Welt setzen lassen. Maaßens Anzeige steht nach Einschätzung von Kundigen wie der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht auf den kräftigsten Beinen; aber andererseits steht der Anzeige die Unschlüssigkeit nicht schon auf der Stirn geschrieben. So nahm die Arbeit der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zunächst ihren ruhigen juristischen Lauf.
Weblink:
Analyse: Recht braucht Gelassenheit - RP Online - www.rp-online.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.