Jens Spahns Einschätzungen darüber, dass man als Empfänger von Grundsicherung in Deutschland nicht hungern müsse, enthalten genau genommen zwei diskussionswürdige Aspekte. Der eine handelt von Jens Spahn, und der andere betrifft die Hartz-IV-Regelsätze.
Seit die Hartz-Leistungen eingeführt wurden, also seit dem Jahr 2002, bis heute, gibt es eine fortwährende Diskussion darüber, was ein Mensch zum Leben braucht. Seit 16 Jahren verläuft die öffentliche Diskussion darüber fast ausschließlich über das Mittel der Denunzierung und Verhöhnung der Leistungsempfänger.
Auf Anhieb fallen einem Guido Westerwelles Äußerungen über die spätrömische Dekadenz ein. Das war 2010. Da hatte bereits das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Richterspruch die Hartz-IV-Berechnungen für Kinder infrage gestellt. Obwohl also von allerhöchster, objektiver Stelle eine Nachberechnung angemahnt wurde, fand Westerwelle sich in einer Diskussion wieder, "die sozialistische Züge" trage. Er sah in den Sozialleistungen vor allem das Versprechen für einen "anstrengungslosen Wohlstand" und die Einladung "zur spätrömischen Dekadenz".
Zuvor, 2008 und 2009, versuchte sich Berlins damaliger Finanzsenator Thilo Sarrazin mit Tipps für ALG-II-Empfänger. Als es darum ging, für diese Gruppe Sozialtarife bei Energieversorgern einzurichten, wehrte Sarrazin sich vehement. "Einfach mal einen Pulli anziehen", hieß einer seiner Ratschläge. Oder "kalt duschen ist gesünder" und überhaupt "Hartz-IV-Empfänger haben es gerne warm", außerdem sei das "geringste Problem von Hartz-IV-Empfängern das Untergewicht".
Seiner Partei empfahl er grundsätzlich eine Antwort auf den "linken Illusionismus". Dabei ging es einfach nur darum, dass die Energiepreise stiegen und damit die Frage aufkam, wie sich das auf die Hartz-IV-Berechnungen auszuwirken habe.
Und weil ständig neu und vor allem viel zu knapp berechnet wird, wird kaum diskutiert, dass das deutsche Sozialhilfewesen ein ineffizientes und hoch fehlerhaftes System ist. Während in den Jahren 2002 bis 2006 monatlich 10.000 Einwände gegen die Bescheide gezählt wurden, sind es mittlerweile 60.000 Einwände. Monatlich! Das bedeutet, dass Hunderttausende von Klagen sich in einem Jahr anhäufen. Im September letzten Jahres betrug die Zahl der Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide bei deutschen Gerichten 189.340. Das ist einfach nur Wahnsinn.
Bedenkt man, um welche Summen es auf der Seite der Kläger dabei geht, dann handelt es sich mal um dreiundfünfzig Komma Blumenkohl oder hundertzehn Komma Brokkoli. Das heißt, dass die Leute ohne diese Beträge verzweifeln und sich eben nicht wie Menschen mit einem "normalen" Einkommen leisten können, einfach abzuwinken. Wer für diese Geldsummen vor ein Gericht geht, der braucht wohl wirklich sprichwörtlich jeden Euro.
Die Frage also, wie Hartz-IV-Empfänger leben, hat sich hiermit erübrigt. Es ist ein Kampf, der auf dem Amt beginnt, über die Kontozahlungen weitergeht und im öffentlichen Diskurs nur dann Widerhall findet, wenn sich ein Politiker möglichst frech und schamlos äußert.
Weblink:
Die Würde des Menschen ist denunzierbar - www.zeit.de/kultur