Mittwoch, 17. November 2010

Bundesrechnungshof prangert eklatante Mängel im Hartz-IV-System an


Der Bundesrechnungshof hat in einem internen Bericht eklatante Mängel im Hartz-IV-System angeprangert. Die Vergabe von Ein-Euro-Jobs durch die Jobcenter würde in der Mehrzahl der Fälle die Chancen von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt nicht erhöhen, heißt es in der Untersuchung.

Dass ausgerechnet der Bundesrechnungshof eklatante Mängel im Hartz-IV-System herausgefunden hat und jetzt angeprangert hat, spricht eindeutig für sich. Eigentlich ist es nicht die Aufgabe des Bundesrechnungshofes, diese eklatanten Mängel festzustellen. Dieser hat damit eine Aufgabe übernommen, die eigentlich von der Politik zu erledigen ist.

Für die Regierung ist das Hartz-IV-System jedoch eine feststehende und hinzunehmende Größe, die möglichst nicht anzutasten geschweige zu verändern ist, weil mit höheren Sozialausgaben verbunden. Die Regierung ist daher auch nicht in der Lage, irgendwelche Mängel am Hartz-IV-System festzustellen, geschweige diese zu verändern oder zu beheben. Sie vertraut darauf, daß die Betroffenen die Mängel klaglos hinnehmen und es zu keinen Protesten kommt. In diesm Bereich gilt das ungeschriebene Gesetz: Wer sich nicht wehrt, ist stillschweigend mit dem Hartz-IV-System einverstanden.

Kritik am Hartz-IV-System wäre auch von der Opposition zu erwarten gewesen, doch da diese verantwortlich an der Einführung dieses untauglichen Systems war und daher eine gehörige Mitschuld trägt, kann sie natürlich auch keine Mängel daran feststellen.

Da Hartz-IV-Bezieher keine Lobby haben, um auf eklatante Missstände in diesem System hinzuweisen, übernimmt ausgerechnet der Bundesrechnungshof diese Aufgabe. Eigentlich ist das ein Hohn auf die "Sozialpolitik" in diesem Land! Da die Bundesregierung keinerlei Interesse an einer Reform des Hartz-IV-Systems hat, wäre sie auf diese Idee niemals gekommen. Deshalb wird sich unter dieser Regierung daran auch Nichts zum Positiven ändern.
Lesen Sie hierzu auch die Tagesschau-Reportage unter
Schwere Mängel bei Ein-Euro-Jobs?

Samstag, 6. November 2010

Im Herbst der Entscheidungen

Die schwarz-gelbe Koalition ist nun ein Jahr im Amt und hat die Wähler mit ihrer Politik bislang wenig überzeugen können. Was ruhten im Herbst 2009 nicht alles für Hoffnungen auf CDU und FDP. Mehr »Brutto vom Netto« für die arbeitende Bevölkerung, sichere Arbeitsplätze trotz Krise, Konsolidierung des Bundeshaushalts und ein konsequeter Schuldenabbau, Reform des Gesundheitswesens und vieles mehr.

Die Regierung hat all die auf ihr ruhenden Hoffnungen maßlos enttäuscht - nicht nur weil sie maßlos und von vornherein nicht erfüllbar waren. Die Regierung hat die geweckten Hoffnungen nicht nur nicht erfüllen können, sie hat auch keine Anstalten gemacht, überhaupt etwas davon ernsthaft in Angriff zu nehmen. Aus nicht erfüllten Hoffnungen wurden Enttäuschungen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat daher einen »Herbst der Entscheidungen« angekündigt. Mit diesem »Herbst der Entscheidungen« wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre Ministerriege die Menschen im Land endlich überzeugen. Denn diese Regierung weiss angesichts der ernüchternden Wählerumfragen:
»Enttäuschte Hoffnung verschwindet nicht, sie sucht sich nur andere Projektionsflächen.«

Der Bürger dürfte jedoch im »Herbst der Entscheidungen« kaum in der Ansicht bestätigt werden, dass die vor der Wahl geweckten Hoffnungen endlich eingelöst und erfüllt werden.

Mittwoch, 3. November 2010

Chodorkowski vor Gericht

Michail Chodorkowski stand am 2. November 2010 vor einem Moskauer Gericht. Chodorkowski ist kein brillanter Romancier, kein mitreißender Revolutionär, kein Rhetoriker von Gnaden. Er ist eher der Ruhige, der Nachdenkliche.

Und doch erinnert das Schlusswort, das er während dieses kalten Novembertags 2010 im Gitterkäfig des Moskauer Gerichtssaals hält, an zwei andere berühmte historische Reden, die alle politisch interessierten Menschen bis heute aufwühlen.

An Plädoyers, die nicht nur die Justiz eines Landes erschüttert haben, sondern auch die Menschen aufgewühlt haben. Es sind die flammenden Plädoyers von Emile Zola und Fidel Castro.

Emile Zola hatte am 13. Januar 1898 in seinem auf Seite eins der Zeitung "L'Aurore" am 13. Januar 1898 veröffentlichten Brandbrief an Félix Faure, den Präsidenten der Republik, seine Wut herausgeschleudert, in Worten, die wie Blitze einschlugen, in einer einzigen Anklage: "J'accuse!".

Ein halbes Jahrhundert später, am 16. Oktober 1953, stand Fidel Castro vor Gericht und hielt seine Brandrede. Der Revolutionär stand vor Gericht, weil er und seine Männer eine der symbolischen Hochburgen der Batista-Diktatur, die Moncada-Kaserne in Santiago de Cuba, überfallen hatten.

"Es ist zu einem Rollentausch gekommen im Laufe der Verhandlungen", ruft Castro, der sich selbst verteidigt, vor Gericht triumphierend aus. "Die Ankläger wurden zu Angeklagten und die Angeklagten zu Klägern."