Samstag, 27. November 2010

Hartz IV - Keine Hoffnung auf Besserung

Die Regierung hat bei der Neu-Berechnung der Hartz IV-Regelsätze wieder einmal vor Augen geführt:

Wenn der Staat kein Geld mehr hat und pleite ist, da nützen auch keine Menschenrechte und keine Verfassungsgerichte etwas. Da lässt sich auch eine amtierende Regierung auch nicht von einem Verfassungsgericht ermahnen und verpflichten, "ein Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen durchzuführen und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch zu verankern".

Diejenigen, die sich nach dem Urteil der Karlsruher Richter im Februar dieses Jahres Hoffnungen auf eine Besserung ihrer Situation gemacht haben, wurden nun bitter enttäuscht. Nach dem Willen dieser Regierung haben die Bezieher von sozialen Leistungen ohnehin keine Chance, mit Hilfe des Verfassungsgerichtes ihre Lebenslage zu verbessern.

Die Regierung ignoriert einfach die Vorgaben des Verfassungsgerichtes und riskiert eher einen Verfassungsbruch, als die prekäre Situation der Bezieher von sozialen Leistungen zu verbessern und ihnen mehr und bedarfsgerechtere Leistungen zuzugestehen.

Die Betroffenen werden von der Politik einfach abgeschrieben. Die Regierung akzeptiert nur ihre eigenen Berechnungen und setzt darauf, daß die Betroffenen sich nicht wehren, sich nicht organisieren und alles klaglos hinnehmen, weil sie keine Lobby haben und es keinen Sinn macht, gegen diese Polititk und für ihre Menschenwürde zu protestieren.

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