Donnerstag, 19. August 2021

Mangelhafter Katastrophenschutz

Kaum ist die Naturkatastrophe im Ahrtal vorüber, da geht das Gerangel um die Zuständigkeiten und Kompetenzen im Zusammenhang mit der Verantwortung der Katastrophe los.

Es ist aber nun mal so, dass die Kompetenzen aufgeteilt sind. Es wäre, um in diesem Fall zu bleiben, doch unsinnig, wenn aus dem fernen Berlin bestimmt werden soll, welche Notfallpläne an der Ahr, oder sonstwo in hunderte Kilometer Entfernung sinnvoll und angebracht sind. Deshalb sind die Strukturen doch so, wie sie sind. Dafür haben wir die Landräte und (übergeordnet) die einzelnen Landesmisisterien, die einen Haufen Geld kosten und nicht bereit sind, einen Teil ihrer Kompetenzen abzugeben. Diese unbefriedigende Situation besteht aber in allen Ländern, egal, wie die Regierungen, quer durch die Parteienlandschaft besetzt sind.

Der Katastrophenschutz ist nur so gut wie seine vorbeugenden und im Katastrophenfall zu treffenden Maßnahmen und die hierzu benötigte personelle Ausstattung. Wer sich mal die personelle und materielle Lage der zuständigen Stellen des Katastrophenschutzes auf Länderebene, Kreisebene, oder Gemeindeebene anschaut, muss feststellen, dass hier keine Grundlage bestand um einen wirkungsvollen Katastrophenschutz einleiten zu können.

Da hätte es auch nicht weiter geholfen, wenn das Bundesamt für Katastrophenschutz die Lage richtig eingeschätzt hätte. Denn es gab nur eine richtige Lösung: eine rechtzeitige Evakuierung, aber diese Lösung wäre nur in Frage gekommen, wenn sich die Beamten des Bundesamt für Katastrophenschutzes in das Katastrophengebiet begeben hätten, und festgestellt hätten, dass jetzt schnell zu evakuieren ist.

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