Donnerstag, 27. Dezember 2018

Frankfurter Nationalversammlung verkündet 1848 Grundrechte


Die Frankfurter Nationalversammlung verkündete in der Paulskirche "Die Grundrechte des Deutschen Volkes". Die Grundrechte Freiheit der Person, der Meinungsäußerung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Versammlungs- und Koalitionsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit des Eigentums wurden als Bestandteil in die Verfassung aufgenommen.

Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung sollte die Exekutive beim Kaiser und dem von ihm ernannten Ministern liegen, die Legislative dagegen beim Reichstag, der aus zwei Kammern bestehen sollte: dem Volkshaus mit gewählten Abgeordneten und dem Staatenhaus, je zur Hälfte von den Regierungen und von den Landtagen der Einzelstaaten gebildet.

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