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Samstag, 10. August 2013
BND gibt Verbindungsdaten an NSA weiter
Deutsche und US-amerikanische Geheimdienstler arbeiten noch enger zusammen als bislang angenommen. Der BND und die NSA pflegen offenbar eine enge Zusammenarbeit. Der Bundesnachrichtendienst (BND) betreibt eine Geheimdienst-Kooperation mit dem amerikanischen Geheimdienst NSA und leitet seit 2007 Informationen an die NSA weiter.
Hintergrund der Zusammenarbeit ist eine Konkretisierung des 2002 geschlossenen Abkommens zwischen den Partnerdiensten über die gemeinsame Fernmeldeaufklärung am BND-Standort im bayerischen Bad Aibling.
Der BND gibt massenhaft Metadaten, jeden Monat Hunderte Millionen Verbindungsdaten, an die NSA und an seine US-Partnerdienste weiter. Die weitergeleiteten Daten stammen aus der Aufklärungsarbeit des BND in Afghanistan und Nordafrika.
Die Weiterleitung der Spionagedaten geschieht nach Angaben aus Sicherheitskreisen automatisch. Die Größenordnung der weitergeleiteten Datenmenge variiert dabei stark. Dabei handelt es sich überwiegend um Metadaten, die etwa E-Mails und Telefonaten zugeordnet sind. Bei Metadaten handelt es sich unter anderem um die Verbindungsdaten bei Telefonaten, E-Mails und Kurzmitteilungen, also zum Beispiel Informationen darüber, wann welche Anschlüsse wie lange miteinander verbunden waren.
Inhalte von Telekommunikation werden nur in sehr geringem Umfang weitergeleitet. Personenbezogene Daten deutscher Bürger würden nur im Einzelfall weitergegeben. In einem mehrstufigen Computerverfahren soll sichergestellt werden, dass keine Grundrechte deutscher Staatsbürger verletzt werden. Vereinfacht gesagt, werden E-Mails mit .de-Endungen oder Daten über Telefonate mit deutscher Vorwahl aussortiert.
Um sich vor Spionage von Daten zu schützen, verschlüsseln Sie Ihre Kommunikation. Greifen Sie bei der Wahl des Internetdienstes auf in Europa angesiedelte Internetdienste, etwa deutsche E-Mail-Provider, zurück.
Weblinks:
BND gibt Verbindungsdaten an NSA weiter - MDR-Nachrichten www.mdr.de/nachrichten
Geheimdienste: BND leitet seit 2007 Daten an die NSA weiter - SPIEGEL-Reportage www.spiegel.de/netzwelt
Weblink:
NSA, Überwachung, Snowden - 3Sat Kulturzeit www.kulturzeit.de
NSA von James Bamford
Blog-Artikel:
»Angriff auf die Freiheit« von Ilija Trojanow und Juli Zeh
Mittwoch, 7. August 2013
Wie US-Firmen Spionage in Deutschland betreiben
Die Bundesregierung hat über 200 US-Firmen mit Sonderrechten ausgestattet, damit die hierzulande nachrichtendienstlich arbeiten können. Spionage ist also offiziell erlaubt.
Um so rätselhafter also, warum die Regierung von den Spähprogramm "Prism" und anderen Geheimnissen erst aus der Zeitung erfahren haben will.
Auf US-Stützpunkten arbeiten auch private Spionage-Firmen - mehr als 200 Unternehmen sind in Deutschland tätig. Die Bundesregierung unterstützt amerikanische Firmen bei der Spionage in Deutschland und gewährt den US-Spionagefirmen Sonderrechte. Die Regierung schwelgt in Ahnungslosigkeit und gibt sich zwar unwissend, weiß das aber seit langem.
Das belegt eine Übereinkunft zwischen dem Auswärtigem Amt und der amerikanischen Botschaft vom 11. August 2003.
In der sog. Verbalnote gewährt Deutschland
Für die amerikanischen Spionage-Firmen ist Frankfurt am Main ein wichtiger Standort. Frankfürt am Main ist der weltweit grösste Knotenpunkt für Internet-Datenströme. Die deutsche Firma De-Cix betreibt diesen Knotenpunkt. Die Daten und Telefongespräche aus Deutschland und dem Rest der Welt werden hier gebündelt und weitergeleitet.
Dazu müssten die US-Schnüffler also an den Leitungen und Rechenzentren dieses Knotens Daten abgreifen - gegen deutsches Recht! Das aber kann durch US-Recht ausgehebelt werden, sagt der Betreiber. Und davon erfährt niemand etwas.
Nach Edward Snowdens Dokumenten soll die NSA täglich bis zu 20 Millionen Telefonverbindungen und 10 Millionen Internet-Verbindungen in Deutschland überwachen.
Weblink:
NSA, Überwachung, Snowden - 3Sat Kulturzeit www.kulturzeit.de
weitere Blog-Artikel:
Edward Snowdens Enthüllung
Globale Datenspionage
Bundesregierung gewährt US-Spionagefirmen Sonderrechte
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»Angriff auf die Freiheit« von Ilija Trojanow und Juli Zeh
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"Ausnahmeregelungen und Vorteile für Unternehmen, die Leistungen im Bereich analytische Aktivitäten für amerikanische Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland erbringen."Dazu ein Geheimdienst-Experte:
"Die Vereinbarung und die Verbalnote machen sehr deutlich, dass die Leitungsebene des Auswärtigen Amtes den amerikanischen Streitkräften und Nachrichtendiensten gestattet, mit einer Vielzahl von Geheimdienst-Privatunternehmen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland tätig zu sein, die das ganze Spektrum nachrichtendienstlicher Tätigkeit von der Spionage mit Agenten, mit Menschen bis zu jeder Form der fernmeldeelektronischen Aufklärung gestattet."
Samstag, 3. August 2013
Bundesregierung gewährt US-Spionagefirmen Sonderrechte
Die Bundesregierung unterstützt amerikanische Fimren bei der Spionage in Deutschland. Mehr als 200 Unternehmen sind in Deutschland für Spionage tätig. Diese Unternehmen sind vorwiegend an elektronischer Aufklärung beteiligt. Sie schöpfen systematisch und überall private Daten ab und analysieren sie für ihre Zwecke.
Die Bundesregierung ist seit langer Zeit darüber informiert, dass diese Firmen in Deutschland tätig sind. Sie hat im August 2003 amerikanischen Firmen "Ausnahmeregelungen und Vorteile" bei deren Arbeit für die US-Streitkräfte in Deutschland eingeräumt. Dabei handelte es sich um „analytische Aktivitäten“. Das belegt eine Verbalnote des Auswärtigen Amtes vom 11. August 2003 unter rot-grüner Regierung.
Die Ausnahmeregelungen für die US-Firmen sind in zahlreichen Verbalnoten von 2001 an bis heute vereinbart. So bekam auch die Firma Booz Allen Hamilton, für die Edward Snowden arbeitete, eine Lizenz für "nachrichtendienstliche Operationen" in Deutschland. Das belegt eine Verbalnote des Auswärtigen Amtes vom 25. November 2008 unter der Großen Koalition.
2011 räumte die Bundesregierung unter Angela Merkel auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ ein, dass in den Jahren 2004 bis 2011 207 US-Firmen Sonderrechte für geheimdienstliche Tätigkeiten in Deutschland gewährt wurden. Rechtliche Grundlage der Sonderrechte ist Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut.
Weblink:
Bundesregierung gewährt US-Spionagefirmen Sonderrechte - Frontal 21-Reportage
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